Multirisk-Police
Rahmenvertrag Schluessel
Unterversicherungsverzicht

Multirisk-Police

Neues Versicherungskonzept am Markt

erschienen im:
"Das Grundeigentum" Heft 11/2000 und im "Haus & Grund" Heft März/2001 von Michael Eitner*

Rundum-Schutz für Hausverwalter

Mit dem richtigen Vertrag für die Sach- und Haftpflichtversicherung lässt sich bis zur Hälfte der Jahresprämie einsparen, fand die Stiftung Warentest heraus. Und überhaupt ist festzustellen, dass in den Versicherungsmarkt Bewegung kommt – auch mit neuen Produkten, in deren Zentrum die Idee einer Allgefahrenversicherung steht. Der Autor stellt ein neues Produkt für mittelständische Hausverwaltungen vor. Wichtig dabei ist, sich Objektweise die umlagefähigen und nichtumlagefähigen Bestandteile dokumentieren zu lassen, um Probleme bei der Betriebskostenabrechnung zu vermeiden.

  • Wozu dient die Multirisk-Police für "Dienstleister der Immobilienwirtschaft"?

    Die Multirisk-Police bietet mittelständischen Hausverwaltungen eine umfangreiche Absicherung gegen die finanziellen Folgen von Schäden an den verwalteten und eigenen Gebäuden (inkl. Glasbruch und Mietverlust), an der gesamten technischen und kaufmännischen Betriebsein-richtung und von Betriebsunterbrechung infolge eines Sachschadens innerhalb Ihres Betriebes sowie Schutz bei Haftpflichtansprüchen (Haus- und Grundbesitz, Öltanks, Bauherren- und Baubetreuerrisiko sowie Vermögensschäden für den Hausverwalter und dessen Betriebs-haftpflichtrisiko).

  • Schutz der Sachwerte

    Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf

    • die Absicherung von Schäden an den verwalteten und eigenen Wohngebäuden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie durch weitere Elementarereignisse (Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen);
    • den Bürobetrieb mit seiner technischen und kaufmännischen Betriebseinrichtung, den Gebrauchsgegenständen der Betriebsangehörigen, Gebäudebestandteilen – soweit sie auf eigene Kosten angebracht sind;
    • die Akten, Pläne und Geschäftsbücher;
    • Bargeld, Urkunden, Wertpapiere; hierfür sind im Bedingungswerk Entschädigungsgrenzen festgelegt.
  • Versichert sind die Gefahren

    • Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder Ladung, Anprall eines sonstigen Fahrzeuges sowie seiner Teile oder seiner Ladung
    • Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus
    • Leitungswasser
    • Sturm und Hagel
    • Innere Unruhe, Streik oder Aussperrung
    • Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen
    • Bruch an der Verglasung des allgemeinen Gebrauchs an eigenen und von Ihnen verwalteten Gebäuden und Ihrer Büroeinrichtung
    • Maschinen und maschinelle Einrichtungen und sonstige technische Einrichtungen (Gegenund Wechselsprechanlagen, Alarmanlagen, Türöffnungsanlagen einschließlich Klingeln, ferner Aufzüge, Gemeinschaftsantennen-, Satelliten-, Kabelfernseh- und Sprinkleranlagen)
    • Bauleistungen, d.h. Neu-, Altbau- oder Sanierungsleistung, die Sie aufgrund Ihrer Verwaltertätigkeit durchführen lassen gegen unvorhergesehen eingetretene Beschädigung oder Zerstörung und Diebstahl von fest eingebauten Bauteilen
    • Anlagen und Geräte der Büro-, Kommunikations-, Informations-, Sicherungs- und Meldetechnik, sonstige elektrotechnische oder elektronische Anlagen und Geräte, Datenträger und Daten des Bürobetrieb
  • Schutz der Erträge

    • Mitversichert sind ferner Ertragsausfallschäden für 18 Monate wegen Mietausfall durch entgan gene Mieteinnahmen für Privat- und gewerblich genutzte Räume aufgrund von Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel sowie Elementarschäden.
    • Mitversichert sind Ertragsausfallschäden, die durch Betriebsunterbrechung infolge eines entschädigungspflichtigen Sachschadens innerhalb Ihres Bürobetriebes entstehen.
  • Schutz bei Haftpflichtansprüchen

    Der Versicherungsschutz schützt die Eigentümer und Besitzer der von Ihnen verwalteten Gebäuden bei Schadenersatzansprüchen, die gegen sie in der Eigenschaft als Haus- und Grundstücksbesitzer, als Inhaber von Heizöltanks oder bei sonstigen Umweltschäden erhoben werden. Der Versicherungsschutz schützt den Verwalter bei folgenden Schadenersatzan-sprüchen:

    • aus der Verwaltung von fremden und eigenen Haus- und Grundbesitz, sowie Wohnungseigentum; inkl. vorhandener Öltanks (Gewässerschaden)
    • aus der Bauherren oder Baubetreuertätigkeit (in und an den verwalteten Gebäuden und Grundstücken), die Sie in eigenen/ fremden Namen auf Rechnung des Eigentümers durchführt; inkl. der Beauftragung fremder Unternehmen, und im Vertragsverhältnis stehender Personen und Firmen
    • gegen Vermögenshaftpflichtansprüche bei der Ausübung der Hausverwaltertätigkeit; auch aus der Bearbeitung von fremden Bauvorhaben auf rechtlichem und finanziellem Gebiet
    • aus Umwelteinwirkungen an Boden, Wasser und Luft (Umwelt-Basisdeckung)

    die gegen Sie als Betriebsinhaber oder Ihre Betriebsangehörigen im Rahmen der betriebs- und branchenüblichen Tätigkeiten oder gegen den Betriebsinhaber als Privatperson anfallen, erho-ben werden.

  • Worauf sollte bei Vertragsabschluß und während der Laufzeit des Vertrages geachtet werden?

    • Auf die rechtzeitige und vollständige quartalsmäßige Angabe der Anzahl, der von der Hausverwaltung verwalteten Wohnungseinheiten pro Objekt, die in diesem Vertrag versichert werden sollen. Damit ist gewährleistet, dass die Versicherungs- und Deckungssummen in voller Höhe zur Verfügung stehen.
    • Abweichend von § 56 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) nimmt der Versicherer keinen Abzug wegen Unterversicherung vor, sofern Sie die Anzahl der Wohneinheiten des vom Schaden betroffenen Objekts, die in diesem Vertrag versichert werden sollen, fristgerecht und zutreffend angezeigt wurden.
  • Welche Versicherungssummen/Deckungssummen stehen zur Verfügung?

    Wenn die o.g. Meldung fristgerecht und zutreffend angezeigt wurde, steht eine Vorsorgeversicherung in folgender Form zur Verfügung:

    • Wohngebäudebestandsveränderungen für sämtliche neu hinzukommenden Risiken sind (bis zum nächsten Meldetermin) automatisch bis € 10.000.000 Neubauwert mitversichert;
    • der Feuerrohbauversicherungsschutz besteht für Wohngebäude und die zu ihrer Errichtung notwendigen auf dem Baugrundstück befindlichen Baustoffe, während der Zeit des Rohbaus bis zur bezugsfertigen Herstellung längstens für 18 Monate;
    • Haftpflichtversicherungsschutz für den betreuten Haus- und Grundbesitz mit einer Deckungssumme von € 2.500.000 pauschal ab Übernahme der Verwaltertätigkeit;
    • Bauleistungen für Um-, An- und Ausbauten in Höhe von € 50.000 pro Schadenereignis an der Neu- und Altbausubstanz sind automatisch mitversichert;
    • Vermögensschadenhaftpflicht für den betreuten Haus- und Grundbesitz mit einer Deckungssumme von € 250.000 ab Übernahme der Verwaltertätigkeit ohne besondere Meldefrist.
  • Wie errechnet sich die Prämie?

    • Die Jahresprämie für das einzelne Mietshaus ergibt sich aus der Anzahl der vorhandenen Wohn-/ bzw. Gewerbeeinheiten.(Anzahl der jeweiligen WE/GE pro Objekt multipliziert mit dem Preis pro WE).
    • Der Preis pro WE wird nach der Größe des verwalteten Gebäudebestands, der über diesen Rundum-Schutz versichert werden soll, kalkuliert.
    • Die Prämie setzt sich aus dem Teil Gebäudeversicherungen und aus dem Teil betriebliche Versicherungen der Hausverwaltung zusammen. Nur der Anteil Gebäudeversicherungen ist umlagefähig.
    • Dieser Prämienanteil Gebäudeversicherungen für das einzelne Mietshaus ist erfahrungsgemäß deutlich niedriger, als für dieses Mietshaus bislang an Prämie aufgewendet werden musste.
    • Ebenso reduziert sich der Prämienanteil der betrieblichen Versicherungen des Hausverwalters im Vergleich zu seinen herkömmlichen Versicherungen, da der Versicherer (durch die größeren Volumina an Gebäudebeständen) günstiger kalkulieren kann.
  • Betriebskostenabrechnung

    Durch die korrekte Aufteilung der Prämie nach einem umlagefähigen und einem nicht umlagefähigen Anteil, wird den gesetzlichen Rahmenbedingungen Rechnung getragen.

*) Der Autor ist unabhängiger Versicherungsmakler

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