Multirisk-Police
Rahmenvertrag Schluessel
Unterversicherungsverzicht

Versicherungsschutz für Hausverwalter

Moderner Versicherungsschutz für die von Ihnen verwalteten Objekte

  • Bauleistungsversicherung

    Hierdurch sind Neu- und Altbau- oder Sanierungsleistungen, die Sie aufgrund Ihrer Verwaltertätigkeit durchführen lassen, gegen unvorhergesehen eingetretene Beschädigung oder Zerstörung, ferner Diebstahl von fest eingebauten Bauteilen, versichert.

  • Gebäude-Elektronik

    Trotz fachgerechter Wartung und Vorsicht können für Mietshäuser und Gewerbeobjekte, in die hohe Summen für elektronische (nicht gewerblich genutzte) Anlagen investiert wurden, dennoch Schäden entstehen. Versichert sind Aufzüge, Sprechanlagen, Alarmanlagen, Türöffnungs-schließanlagen, Heizungsanlagen, Sauna, Schwimmbad, Gemeinschaftswaschmaschinen etc. gegen unsachgemäße Handhabung und Zerstörung.

  • Gebäudeversicherung

    Wir bieten maßgerechten Versicherungsschutz für sämtliche Wohngebäude, die Sie verwalten. Der Deckungsumfang ist zeitgemäß und umfasst folgende Gefahren:

    • Brand, Blitzschlag, Explosion
    • Sturm, Hagel
    • Leitungswasser
    • Elementarschäden; z. B. Überschwemmung, Überflutung, Erdrutsch, Erdbeben, etc. (optional)
      Für ständig bewohnte Gebäude, unter harter Dachung, ohne Gefahrerhöhung, einschließlich Nebengebäuden und der dazugehörigen Garagen.
  • Zusätzliche Deckungserweiterungen

    • Aufräumkosten - Entfernung von entwurzelten Bäumen (nach Sturm)
    • Aufräum-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, die neben der Gebäudebeschädigung zusätzlich anfallen
    • Bruch von Gasrohren
    • Einbaumöbel - Schäden an von Mietern zeitweilig ausgebauten, innerhalb der versicherten Gebäude eingelagerten Einbaumöbel, Herden, Wannen u.ä.
    • Gebäudebeschädigung - nach versuchtem Einbruch in das Gebäude
    • Mehrkosten - aufgrund behördlicher Auflagen und durch Preissteigerungen
    • Mitversicherung von Leitungsrohren - auf dem versicherten Grundstück und außerhalb des Grundstücks
    • Regenfallrohre - gelten, soweit sie im Gebäude verlegt sind, zum Rohrsystem
    • Rückstauschäden
    • Überspannungsschäden durch Blitz
    • Vandalismus - mutwillige Beschädigung des Gebäudes durch unbekannte Dritte; auch Graffiti (optional)
  • Glasversicherung

    Glasscheiben, die zu Bruch gehen, verursachen sehr schnell hohe Kosten. Mit einer pauschalen Glasversicherung sind sämtliche Scheiben versichert, die dem allgemeinen Gebrauch dienen, wie z.B. in Treppenhäusern, (Gemeinschafts-) Kellern oder Bodenräumen.

  • Haus- und Grundbesitzer Haftpflicht

    Falls gegen Sie berechtigte Haftpflichtansprüche aus Ihrer beruflichen Tätigkeit geltend gemacht werden, sind Sie

    • als Verwalter von fremdem Haus- und Grundbesitz
    • als Bauherr und/ oder Baubetreuer von fremden Bauvorhaben

    mit Deckungssummen in ausreichender Höhe von mind. € 5 Mio pauschal für Personen- und Sachschaden ausreichend versichert.

  • Zusätzliche Deckungserweiterungen

    • Schäden durch allmähliche Einwirkung - von Gasen, Dämpfen, Feuchtigkeit, Temperatur und von Niederschlägen.
    • Mitversicherung beauftragter Personen - wenn diese z.B. Hausmeistertätigkeiten oder im Winter die Streupflicht übernehmen.
    • Schäden durch häusliche Abwässer
  • Mietverlustversicherung

    Nach einem versicherten Schadenereignis können privat und gewerblich genutzte Räume nicht mehr benutzt werden. Der Mietverlust infolge Feuer-, Leitungswasser-, Sturm-, Hagel- , sowie -wenn vereinbart- Elementarschaden ist versichert.

Die Absicherung der betrieblichen Risiken Ihrer Hausverwaltung

  • Betriebshaftpflichtversicherung

    Die sehr umfassenden Tätigkeiten eines Haus-, Grundstücks- und Wohnungseigentumsverwalters sind mit einem nicht unerheblichen Haftungsrisiko versehen. Die Aufgaben und Pflichten eines Hausverwalters ergeben sich aus der allgemeinen Rechtsprechung sowie einzelvertraglichen Regelungen in den Verwalterverträgen WEG und natürlich den Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung.

    Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der Hausverwaltung als Verwalter von eigenem und fremdem Haus- und Grundbesitz

    • als Bauherr und/ oder Baubetreuer von fremden Bauvorhaben
    • für den eigenen Bürobetrieb und
    • als Arbeitgeber eigener Mitarbeiter
    • als Immobilienmakler

    Folgende besondere Einschlüsse sind mitversichert:

    • Sachschäden durch häusliche Abwässer
    • Bauherrenhaftpflicht
    • durch Arbeitsvertrag mit der Verwaltung, Reinigung, Beleuchtung und sonstigen Betreuung der Grundstücke beauftragten Personen
    • die gesetzliche Haftpflicht des VN aus der Beauftragung fremder Unternehmen/Subunternehmen
    • Ansprüche der VN untereinander
    • Ansprüche mitversicherter Personen untereinander
    • Tätigkeitsschäden
    • Leitungsschäden
    • Abwasserschäden
    • Belegschafts- und Besucherhabe
    • Mietsachschäden an Gebäuden und Räumen
    • Vermögensschäden aus der Verletzung von Datenschutzgesetzen
    • Abhandenkommen von Schlüsseln und Codekarten
    • AGG-Risiko
    • Inkl. Privathaftpflicht für den Inhaber-/in, sowie inkl. Tierhalterhaftpflicht für den Inhaber-/in
    • Inkl. Umwelthaftpflicht-Basis-Deckung (Behältnisse bis zu einem Gesamtfassungsvermögen von 3.000 L und für Öl-/Fettabscheider)
    • Inkl. Umweltschaden Basisversicherung (UschdG) in Höhe € 1 Mio.

    Optional können Haftpflichtansprüche aus Schäden an Häusern mitversichert werden, wenn der Ihnen zur Last gelegte Schaden die Folge einer fahrlässigen Handlung durch Sie selbst, Ihr Personal oder einen sonstigen Beauftragten ist (beispielsweise Schäden bei Objektbegehungen oder bei der Besichtigung einer Baumaßnahme).

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

    Nach einem versicherten Schadenereignis (bspw. Feuer) kann Ihr Bürobetrieb nicht aufrechterhalten werden. Der Ihnen entgehende Gewinn und die laufenden Kosten sind ebenfalls versichert.

  • Büro-Elektronik

    Ihre gesamte Bürotechnik ist bei Schäden z.B. durch Fahrlässigkeit, unsachgemäßer Handhabung, Bedienungsfehler, Vorsatz Dritter, Kurzschluss, Überspannung etc. umfassend versichert.

  • Büro-Inhaltsversicherung

    Versichert ist Ihr Büro mit sämtlichen dem Bürobetrieb zuzurechnenden Einrichtungsgegen-ständen (Bürotechnik, Möbel und Materialien, sowie Akten, Pläne und Datenträger) gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Leitungswasser und Sturm/ Hagel.

  • Datenträgerdeckung

    Versicherungsschutz besteht für die Wiederherstellung Ihrer Daten und Datenträger. Erstattet werden die Kosten für die Wiederbeschaffung und Wiedereingabe Ihrer Daten, die Sie nach einem versicherten Ereignis verloren oder die infolge von Blitz bzw. Überspannung nicht mehr maschinell verarbeitet werden können.

  • Schäden durch den Verwalter am Objekt

    Optional können Haftpflichtansprüche aus Schäden an Häusern mitversichert werden, wenn der Ihnen zur Last gelegte Schaden die Folge einer fahrlässigen Handlung durch Sie selbst, Ihr Personal oder einen sonstigen Beauftragten ist (beispielsweise Schäden bei Objektbegehungen oder bei der Besichtigung einer Baumaßnahme).

  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Sie sind im Auftrag Ihrer Eigentümer für die reibungslose Bewirtschaftung und Werterhaltung der Ihnen anvertrauten Objekte verantwortlich. Bei WEG-Verwaltungen haben Sie ferner die Beschlüsse der Eigentümerversammlungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Damit unterliegen Sie täglich einem hohen Haftungspotential.

    Diese Haftpflichtversicherung sichert Sie für den Fall, dass Sie oder Beiräte des von Ihnen betreuten WEG-Eigentums (für den Verwaltungsbeirat nach § 29 des Wohnungseigentumsgesetzes kann zusätzlich Versicherungsschutz vereinbart werden) für einen Vermögensschaden haftpflichtig gemacht werden. Bei Bedarf können in den Versicherungsschutz auch Vermögensschäden aus der Bearbeitung von fremden Bauvorhaben auf rechtlichem und finanziellem Gebiet (beispielsweise Überschreitung von Kostenvoranschlägen) einbezogen werden.

    Die Deckungssumme sollte ausreichend bemessen sein und mind. € 250.000 (bzw. € 50.000 für WEG-Beiräte) betragen.

  • Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung

    Kriminelle Handlungen (wie Unterschlagung, Untreue, Diebstahl, Sabotage oder Betrug) von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Praktikanten, Aushilfen, Zeitarbeitern sowie externen Dienstleistern (Sicherheitspersonal, Reinigungspersonal und IT-Dienstleister) und daraus entstehende Vermögensschäden können über eine Vertrauensschadenpolice finanziell abgedeckt werden. Die Vertrauensschadenversicherung übernimmt nicht nur die eigentlichen Kosten des Vertrauensschadens (in Höhe der vereinbarten Deckungssumme), sondern auch Gebühren, die im Zusammenhang damit stehen (wie Kosten der Schadensermittlung und Rechtsverfolgung).

Optimierung der Verwaltungsabläufe in Ihrem Büro

  • Einfache Handhabung

    Für die Prämienkalkulation Ihrer Risiken müssen wir entweder über den aktuellen Bestand an privaten bzw. gewerblichen Wohneinheiten oder Wohn-/Nutzflächen informiert sein. Nur gefahrerhöhende Umstände (beispielsweise Leerstand) und hinzukommende Risiken müssen Sie uns bzw. dem Versicherer melden.

  • Schadenbearbeitung

    Hier fühlen wir uns in dem Serviceversprechen an Sie besonders gefordert:

    • Es erfolgt eine umgehende, sehr zeitnahe Schadenregulierung. Soweit regulierungsfähige Unterlagen vorliegen, in der Regel innerhalb von 10 Tagen.
    • Bis € 2.500 wird auf eine Begutachtung durch einen Sachverständigen verzichtet.
    • Wir verfügen im Rahmen unserer Schadenregulierung über die Vollmacht, Schäden bis € 2.500 an unsere Versicherungsnehmer direkt zu regulieren.

    Einzige Voraussetzung ist, dass die Prämie bezahlt wurde und ein regulierungsfähiger Schaden vorliegt.

  • Unterversicherungsverzicht

    Ihren Gebäudeversicherungen ist der Regel der Verzicht auf die Überprüfung der richtigen Versicherungssumme zugrunde gelegt. Der Versicherer nimmt keinen Abzug wegen einer Unterversicherung vor, sofern bei Antragstellung die Nutzflächen bzw. die Anzahl der WE/ GE Ihrer versicherten Liegenschaften korrekt gemeldet wurde.

Schadenbeispiele im Rahmen unseres Hausverwalter-Konzeptes

  • Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung

    Unser Versicherungsschutz gilt für Schäden im Zusammenhang mit:

    • Ihrem Bürobetrieb (ggf. auch für betriebliche Veranstaltungen, Messen und Geschäftsreisen)
    • der kaufmännischen und technischen Verwaltung
    • der Besichtigung und Begehung verwalteter und auch zukünftig zu verwaltender Gebäude
    • der Beauftragung fremder Unternehmen für Tätigkeiten an den verwalteten Objekten
    • Angestellten bzw. von Ihnen beauftragten Personen (bei der Gartenpflege vergisst der beauftragte Mieter die Bewässerungsanlage abzustellen; die Terrasse einer WEG wird unterspült)
    • Schlüsselverlust (Sie oder Ihre Mitarbeiter verschulden den Verlust eines Generalschlüssels, dadurch muss die komplette Schließanlage ausgetauscht werden)
    • Tätigkeitsschäden, die durch Handwerksarbeiten und Hausmeistertätigkeiten an fremden Sachen entstehen (Hausmeister beschädigt versehentlich Mietereigentum)
  • Elektronik-Pauschal-Versicherung

    Durch einen Blitzschlag in der Nähe eines Gebäudes entstand erhebliche Überspannung und die Elektronik des Aufzuges wurde außer Betrieb gesetzt. Sämtliche durch diesen Schaden entstandenen Kosten wurden übernommen.

  • Gebäudeversicherung

    Dachstuhlbrand
    Einen Schaden von fast € 250.000 verursachte ein Dachstuhlbrand an einem Mietshaus. Die Ursache des Feuers ist auf spielende Kinder zurückzuführen, die Feuerwerkskörper angezündet hatten. Der Schadenumfang vergrößerte sich wegen der enormen Menge an Löschwasser, das mehrere Wohnungen unnutzbar gemacht hatte.

    Hagelsturm
    Innerhalb weniger Minuten wurden große Teile des Daches eines mehrstöckigen Wohnhauses durch taubeneigroße Hagelkörner beschädigt.

  • Glasversicherung

    Mit der pauschalen Glasversicherung können Sie die gesamte Gebäudeverglasung versichern oder auch nur Scheiben von Räumen oder Gebäudeteilen, die dem allgemeinen Gebrauch dienen. Möglich ist auch der Einschluss von besonderen Scheiben, z.B. Scheiben mit künstlerischer Bearbeitung oder Abdeckung von Sonnenkollektoren.

    Diese Versicherung ersetzt Kosten, die verursacht werden durch:

    • Gerüste und Kräne für das Beseitigen von Hindernissen
    • Erneuerungen von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen und Lichtfilterlacken
    • Notverglasungen
    • das Beseitigen und Wiederanbringen von Vorrichtungen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z.B. Schutzgitter, Markisen)
    • die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen.
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht

    Versichert sind die gesetzlichen Haftpflichtansprüche, die gegen Sie als Verwalter bzw. Eigentümer geltend gemacht werden können, z.B. bei:

    • baulichen Instandhaltungen
    • fehlender Beleuchtung
    • unzureichender Reinigung
    • mangelhafter Bestreuung der Gehwege bei Winterglätte Schneeräumen auf Bürgersteigen
    • ungenügender Schneeräumung auf Bürgersteigen
  • Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

    Ihre Verwaltertätigkeit ist vielfältig. Die Zahl der von Ihnen zu beachtenden Vorschriften und Bestimmungen birgt, insbesondere durch termingebundene Aufgaben, mehr Gefahren, als Sie vielleicht glauben. Eine einzige Unachtsamkeit kann zu erheblichen finanziellen Konsequenzen führen, beispielsweise durch:

    • Verjährenlassen von Mietforderungen
    • Nichtausübung des Vermieterpfandrechts bei Mieterauszug
    • Doppelvermietung
    • Nichterhebung von Umlagen
    • fehlerhafte Berechnung von Wohngeld
    • unterlassene Geltendmachung von Ersatzansprüchen wegen Grundstücksbeschädigung
  • Vertrauensschadenhaftpflichtversicherung

    Die Vertrauensschadenhaftpflicht schützt den Versicherungsnehmer vor Schäden, die infolge vorsätzlicher unerlaubter Handlungen wie

    • Unterschlagung,
    • Untreue,
    • Diebstahl und
    • Betrug

    auftreten können. Neben den strafbaren Handlungen der Mitarbeiter sind auch jene von beauftragten Personen (z.B. Reinigungs- und Wartungspersonal) mitversichert.

    Versicherungsschutz besteht auch wenn unbekannt ist, welcher Mitarbeiter den Schaden verursacht hat. In diesem Fall gilt eine Selbstbeteiligung in Höhe von zehn Prozent.

    Auch Schäden durch außenstehende Dritte wie

    • Hackerangriffe,

    die sich durch Zugriff auf die EDV am Firmenvermögen bereichern, sind versichert.

    Merkblatt zum Download

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